Archiv

Seit 01.01.2023: Digitalisierte Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen werden auch bei uns erstellt!

Das bedeutet, dass Sie Ihren Arbeitgeber über diesen Zeitraum von-bis am selben Tag der Ausstellung wie auch immer informieren müssen. Der Arbeitgeber besorgt sich seine Bescheinigung selbst von der Krankenkasse. Sie bekommen den dritten Abschnitt der Bescheinigung für Ihre Unterlagen von uns ausgehändigt.

Seit 01.04.2023: Arbeitsunfähigkeiten werden nicht mehr telefonisch ausgestellt. Sie müssen hierfür persönlich in der Praxis erscheinen.

Seit 07.04.2023: Die Maskenpflicht ist in der Praxis aufgehoben

Dann ist es jedem selbst überlassen eine Maske zu tragen oder nicht. Meine Bitte/Empfehlung: Bei Infektionskrankheiten eine FFP2-Maske zu tragen, damit die Übertragung in geschlossenen Räumen vermindert wird.