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Seit 01.01.2023: Digitalisierte Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen werden auch bei uns erstellt!

Das bedeutet, dass Sie Ihren Arbeitgeber über diesen Zeitraum von-bis am selben Tag der Ausstellung wie auch immer informieren müssen. Der Arbeitgeber besorgt sich seine Bescheinigung selbst von der Krankenkasse. Sie bekommen den dritten Abschnitt der Bescheinigung für Ihre Unterlagen von uns ausgehändigt.

Seit 01.04.2023: Arbeitsunfähigkeiten werden nicht mehr telefonisch ausgestellt. Sie müssen hierfür persönlich in der Praxis erscheinen.

Seit 07.04.2023: Die Maskenpflicht ist in der Praxis aufgehoben

Dann ist es jedem selbst überlassen eine Maske zu tragen oder nicht. Meine Bitte/Empfehlung: Bei Infektionskrankheiten eine FFP2-Maske zu tragen, damit die Übertragung in geschlossenen Räumen vermindert wird.

GANZ WICHTIG !!!!!!

Seit dem 1.1.2024 gilt das e-Rezept (elektronisches Rezept) als PFLICHT!!!!!

Aber keine Angst, das ist alles ganz einfach.

Sie bestellen wie immer Ihr Rezept, entweder persönlich in der Praxis, oder per Telefon oder Mail.

Wir erstellen Ihr Rezept und versenden es digital an einen Zentralrechner.

Sie kennen das Prinzip schon von der e-AU-Bescheinigung. 

Sie können dann mit Ihrer elektronischen Krankenkassenkarte (e-GKV) in der Apotheke Ihr Rezept abholen.

Wer ganz modern unterwegs sein möchte, kann sich eine App für sein Smartphone runter laden. 

Mit dieser App können Sie Ihre Rezepte verwalten. Es gibt von jeder Krankenkasse eine solche App. Aber auch von der verantwortlichen zentralen Technik für alles digitale im Gesundheitswesen: 

"Gematik"

Im Einzelfall werden auf Papier Daten über Ihr Rezept mit Barcode ausgedruckt, das Sie in der Apotheke vorlegen können.

Anmerkung: Wir sollten nicht nur meckern über unsere digitalen Unfähigkeiten im Vergleich zu anderen Ländern. Wir sollten es mutig angehen das zu verändern. Packen wir es an und halten zusammen. 

Wir sitzen alle im selben Boot.